Ich teste Ihr Kind bei Verdacht auf:
- Lesestörung
- Rechtschreibstörung
- kombinierte Lese- und Rechtschreibstörung
- Rechenstörung
- Konzentrationsstörungen
und führe bei einer gegebenen Indikation Intelligenztestungen durch.
Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung und entsprechender Diagnose nach ICD-10 kann eine Bescheinigung zur Beanspruchung des SGB VIII §35a (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte
Kinder und Jugendliche) ausgestellt werden.